Staatsangehörigkeitsausweis beantragen berlin
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Das Bundesverwaltungsamt behält sich vor, falls nötig, auch weitere Dokumente in übersetzter Form anzufordern.
Weiterführende Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
Verfahrensfragen (Bearbeitungszeiten, Formvorschriften, Termine u.a.)
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Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde für Deutsche, die im Ausland leben, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln.B. Nachweise über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht)
Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend)
- Ihre Aufenthaltsberechtigung im Aufenthaltsstaat (z. Ihre Erklärung ist an das Bundesportal übermittelt.
Für Ihre Unterlagen steht nach der Übermittlung des Formulares eine Zusammenfassung aller Angaben in Form eines pdf-Dokumentes zur Verfügung, welches Sie für sich abspeichern oder ausdrucken können.
Dem pdf-Dokument sind das Datum und die Uhrzeit der Absendung und eine automatisch generierte Vorgangsnummer zu entnehmen.Kommt die Prüfung zu einem positiven Ergebnis wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Wichtiger Hinweis:
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die unten aufgelisteten Informationen zu Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und lassen sich durch Ihre Auslandsvertretung beraten, ob ein Feststellungsverfahren erforderlich ist.
Weltkrieges oder der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) handeln.
Im Feststellungsverfahren ist die deutsche Staatsangehörigkeit durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen (Personenstandsurkunden, Wohnsitznachweise o.ä.). Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.
Bitte beachten Sie, dass ein deutscher Personalausweis/Reisepass als Indiz gilt, dass der Halter deutscher Staatsangehöriger ist.
Der häufigste Erwerbsgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Abstammung von deutschen Vorfahren. Die Vorgangsnummer ist nicht das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes.
Das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes erhalten Sie mit einer von uns erstellten Eingangsbestätigung oder unserem ersten Schreiben an Sie.Bitte warten Sie ab, bis sich das Bundesverwaltungsamt oder die Auslandsvertretung bei Ihnen meldet.
Das Bundesverwaltungsamt wird ihre und die hochgeladenen Dateien im Bundesportal abholen.
Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung:
- Antrag F – Antragsvordruck für Personen ab 16 Jahren
- Antrag FK – Antragsvordruck für Personen unter 16 Jahren
- Anlage V – Angaben zu deutschen Vorfahren
- Merkblatt mit Hinweisen für die Antragstellung
- Informationen zum Datenschutz
- Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person
Hinweis: Die Anlage V benötigen Sie nur, wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit in Abstammung von deutschen Vorfahren geltend machen wollen; dann jedoch für jede Generation einzeln.
Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich lesbar, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.
Download-Paket
Unterlagen zusammenstellen
Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben – als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen.
Dort erhalten Sie die für Sie passenden Antragsvordrucke
Antwort abwarten
Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung, mit der Ihnen auch das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes mitgeteilt wird.
Dieses Aktenzeichen geben Sie bitte künftig bei jedem Schriftwechsel an.
Wir informieren Sie, wenn für die Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind.
Den Staatsangehörigkeitsausweis übersenden wir mit der Gebührenforderung regelmäßig an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist das Bundesverwaltungsamt für Ihr Verfahren nicht mehr zuständig. Dabei kann es sich um familiäre Ereignisse (z.B. Die Antragsunterlagen werden dann von hier an die für Sie im Bundesgebiet zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben.
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